ÜBERBLICK BIO-SIEGEL
Demeter
Demeter ist ein geschütztes Markenzeichen, unter dem nach anthroposophischen Prinzipien biologisch-dynamisch erzeugte Produkte verkauft werden. Wahrscheinlich das beste aller Gütesiegel!
Bio AUSTRIA
Die Begriffe ökologische Landwirtschaft, biologische Landwirtschaft oder Ökolandbau bezeichnen die Herstellung von Nahrungsmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage möglichst naturschonender Produktionsmethoden unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes. Die ökologische Landwirtschaft verzichtet auf den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel, Mineraldünger und Gentechnik, wie sie zum Teil in der konventionellen Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Den Erzeugnissen der ökologischen Landwirtschaft dürfen vor dem Verkauf als Bio-Lebensmittel keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen oder Farb- und Konservierungsstoffe zugefügt werden.
Rot-weiß-rote AMA-Biosiegel
Das rot-weiß-rote AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe „Austria“ steht für ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte aus Österreich bzw. für Lebensmittel, die aus ökologisch erzeugten österreichischen Zutaten hergestellt werden.
Eingehalten werden müssen folgende Basisanforderungen (laut EU-Bio-Verordnung über die Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen) - Auszug aus der Verordnung (EG) Nr. 834/2007:
- Verbot der Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)
Keine Verwendung von GVO und von mit GVO hergestellten Erzeugnissen. - Verbot der Verwendung von ionisierender Strahlung zur Behandlung biologischer Lebensmittel oder der in biologischen Lebensmitteln verwendeten Ausgangsstoffe.
- Keine Verwendung von leicht löslichen mineralischen Düngern.
- Synthetische Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Wachstumsförderern (z. B. Hormone) und synthetischen Aminosäuren ist untersagt.
- Das Produkt muss zumindest aus 95 % biologischen landwirtschaftlichen Rohstoffen bestehen.
- Geschmacksverstärker, künstliche Aromen (naturidente Aromen, synthetische Aromen) und Farbstoffe sind für die Produktion von biologischen Lebensmitteln nicht erlaubt.
- Zusätzlich ist laut der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 (Stand September 2012) der Einsatz von Zusatzstoffen eingeschränkt.
Schwarz-weißen AMA-Biosiegel
Beim schwarz-weißen AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe wird die Herkunft der biologischen landwirtschaftlichen Rohstoffe nicht eingeschränkt. Die Siegel werden jeweils in Verbindung mit einem Lizenzvertrag vergeben.
EU Bio-Siegel
Im Juli 2010 wurde EU-weit ein verbindliches neues Bio-Siegel eingeführt (auch als EU-Bio-Logo bezeichnet). Ein Produkt kann das europäische Bio-Siegel erhalten, wenn
- höchstens 0,9 % gentechnisch verändertes Material enthalten ist und
- mindestens 95 % der Inhaltsstoffe aus Öko-Anbau kommen.
Lebensmittel mit Bio-Siegel gehören zu den Produkten mit dem höchsten gesetzlich gesicherten lebensmittelrechtlichen Standard. Durch die Einheitlichkeit wird ein breiter Markt gesichert – auch Nicht-EU-Länder richten ihre Verordnungen mittlerweile nach dem Lebensmittelrecht des europäischen Biosiegels aus.